Pressenmitteilung Nr. 21/20 vom 25.08.2020
Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Gesamtbetriebsrat trotz Corona präsent tagen darf. In diesem Fall könne er nicht auf die Möglichkeit einer Video- oder Telefonkonferenz verwiesen werden, da geheime Wahlen anstünden.
Beschluss vom 28. Juli 2020 – 1 ABR 4/19
Die Gültigkeit einer Betriebsvereinbarung hängt nicht von der Zustimmung der Belegschaft ab.
Die Bundeskommission der Arbeitsrechlichen Kommission hat mit ihrem Beschluss vom 18. Juni 2020 die Ausschlussfrist nach § 23 AVR inhaltlich korrigiert. Damit ist die Formulierung der Klausel wieder rechtssicher, die Änderung trat rückwirkend zum 1. Juni 2020 in Kraft.
Mindestlohn-Petition der KAB Deutschland
Wir unterstützen die Petition an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für einen Mindestlohn von 13,69 Euro.
In der ersten Videokonferenz der Geschichte der Regionalkommission NRW wurde am 30. Juni die Übernahme der Ärztevergütung 1:1 für Nordrhein-Westfalen beschlossen.
Die KODA NW hat in ihrer Sitzung am 17. Juni verschiedene Beschlüsse getroffen. Unter anderem wurde eine Ausnahme der Ausschlussfrist und eine Änderung der Berechnung der Stufenlaufzeit mit in die KAVO aufgenommen.
Eine Regelung zur Kurzarbeit wurde nicht getroffen. Diese Angelegenheit geht nun in den Vermittlungsaussschuss.
Gehälter steigen um 6,6 v.H., Bereitschaftsdienste werden begrenzt
In der ersten Online-Sitzung der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission am 18. Juni wird das Ergebnis der Verhandlungsgruppe zur Tarifrunde Ärztinnen und Ärzte mehrheitlich beschlossen.
Die Initiative und Petition für ein besseres Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen – jede Stimme zählt!
Viele Pflegekräfte und andere Berufsgruppen im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen sind für diejenigen da, die durch die Corona-Pandemie besonders betroffen und bedroht sind. So großartig die Leistung ist, die sie erbringen, so schwierig sind leider oft die Rahmenbedingungen im jeweiligen Arbeitsfeld. Viele Bereiche sind unterfinanziert und personell unterbesetzt.
AZ: IX/2019
Die Entscheidung des Kirchlichen Arbeitsgerichtes erster Instanz vom 5. März 2020 zur Beiziehung sachkundiger Personen gemäß § 17 Abs. 1 MAVO:
Dienstgebervertreter dürfen Mitarbeitervertretungen nicht rechtswidrig im tarifpolitischen Regen stehen lassen.