Der vierte Verhandlungstermin am 30. November war stark belastet: durch das
Scheitern der Corona-Sonderzahlung bei der Caritas und durch die Forderungen der Dienstgeber, die wesentliche Einschnitte und Rückschritte bedeuten.
Beschäftigte der Caritas haben eine Corona-Einmalzahlung verdient
Die KAB Deutschlands fordert die Dienstgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission auf, auch den Beschäftigten in den Kliniken und Pflegeeinrichtungen der Caritas eine Corona-Einmalzahlung zu gewähren.
„Forderungen der Dienstgeber unsozial und kurzsichtig“
Wenige Tage vor dem nächsten Verhandlungstermin in der Tarifrunde der Caritas
weist die Mitarbeiterseite der AK die von den Dienstgebern veröffentlichte Forderungsliste scharf zurück. In vielen Punkten enthalten die Forderungen tiefe Einschnitte in wesentliche Leistungen und Ansprüche der Beschäftigten.
Jetzt Klatsche statt klatschen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Dienstgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission wollen kranken Mitarbeitern den Urlaub kürzen und lehnen eine Corona Einmalzahlung für die Beschäftigten der Caritas ab.
Jetzt sind wir dran: Schulterschluss von Caritas Mitarbeiterseite und ver.di
Pressenmitteilung Nr. 21/20 vom 25.08.2020
Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Gesamtbetriebsrat trotz Corona präsent tagen darf. In diesem Fall könne er nicht auf die Möglichkeit einer Video- oder Telefonkonferenz verwiesen werden, da geheime Wahlen anstünden.
Beschluss vom 28. Juli 2020 – 1 ABR 4/19
Die Gültigkeit einer Betriebsvereinbarung hängt nicht von der Zustimmung der Belegschaft ab.
Die Bundeskommission der Arbeitsrechlichen Kommission hat mit ihrem Beschluss vom 18. Juni 2020 die Ausschlussfrist nach § 23 AVR inhaltlich korrigiert. Damit ist die Formulierung der Klausel wieder rechtssicher, die Änderung trat rückwirkend zum 1. Juni 2020 in Kraft.
Mindestlohn-Petition der KAB Deutschland
Wir unterstützen die Petition an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für einen Mindestlohn von 13,69 Euro.
In der ersten Videokonferenz der Geschichte der Regionalkommission NRW wurde am 30. Juni die Übernahme der Ärztevergütung 1:1 für Nordrhein-Westfalen beschlossen.