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25. März 2023

Musterdienstvereinbarung Kurzarbeit

Veröffentlichung der BAG MAV

Die BAG MAV hat auf ihrer Internetseite eine Musterdienstvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit veröffentlicht.

Dennoch sollten folgende Punkte unbedingt berücksichtigt werden:

  • die Dienstvereinbarung muss unbedingt auf die jeweilige Einrichtung angepasst werden
  • Kurzarbeit kann nur das letzte Mittel sein, um den Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern
  • für die Beteiligung der MAVen ist eine umfassende, zeitnahe Information über die wirtschaftliche Lage der Einrichtung Voraussetzung
  • alle anderen Mittel zur Abwendung des Arbeitsplatzverlustes wurden geprüft und sind dokumentiert
  • vor Abschluss durch die MAV sollte unbedingt die Beratung durch eine sachkundige Person, (am besten eines Rechtsanwaltes, der sich in der Thematik auskennt), erfolgen.