Die BAG MAV hat auf ihrer Internetseite eine Musterdienstvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit veröffentlicht.
Dennoch sollten folgende Punkte unbedingt berücksichtigt werden:
- die Dienstvereinbarung muss unbedingt auf die jeweilige Einrichtung angepasst werden
- Kurzarbeit kann nur das letzte Mittel sein, um den Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern
- für die Beteiligung der MAVen ist eine umfassende, zeitnahe Information über die wirtschaftliche Lage der Einrichtung Voraussetzung
- alle anderen Mittel zur Abwendung des Arbeitsplatzverlustes wurden geprüft und sind dokumentiert
- vor Abschluss durch die MAV sollte unbedingt die Beratung durch eine sachkundige Person, (am besten eines Rechtsanwaltes, der sich in der Thematik auskennt), erfolgen.