Das LAG Köln hat in seinem Beschluss vom 22.01.2021 entschieden, dass der Betriebsrat eines Krankenhauses ein Mitbestimmungsrecht bei der Erstellung eines Besucherkonzeptes hat.
Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich um einen Fall der Ausgestaltung eines Konzeptes zum Gesundheitsschutzes. Obwohl sich die Entscheidung auf § 87 I Nr. 7 BetrVG bezieht, dürfte dies auch auf die MAVO übertragbar sein, da die dort enthaltenen Beteiligungsrechte der Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz angelehnt sind.