In der Sitzung der Regional-KODA NW am 24.03.2021 wurde mit Wirkung zum 01.04.2021 eine Entgelterhöhung beschlossen. Damit werden die Entgelte im kirchlichen Dienst an die des Öffentlichen Dienstes angepasst. Die Erhöhung beträgt 1,4 %, mindestens aber 50 €. Für Auszubildende, Praktikantinnen sowie Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin beträgt die Erhöhung monatlich 25 Euro.
Zudem wurde das Tätigkeitsmerkmal für Pastoralassistenten neu gefasst. Nun werden mit unter dem Wortlaut „Pastoralassistenten mit abgeschlossener wissenschaftlicher theologischer Hochschulbildung und mit erfolgreichem Abschluss der ersten Dienstprüfung“ (Entgeltgruppe 11) alle in der Praxis relevanten theologischen Abschlüsse erfasst.
Als weitere Punkte wurden die Tätigkeitsmerkmale der Mitarbeiterinnen im Pfarrbüro ebenfalls mit Wirkung zum 01.04.2021 aktualisiert.
Auch hat die Regional-KODA NW einen Ausschuss beauftragt, eine Regelung zur Umsetzung der Präventionsordnung für die fünf NRW-Diözesen vorzubereiten. Ein Versuch der Zentral-KODA, eine bundeseinheitliche Regelung im Rahmen eines Empfehlungsbeschlusses zu forumieren, war zurvor gescheitert.