Die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen (Regional-KODA NW) hat am 2. November 2022 eine Sondersitzung in Münster durchgeführt und Beschlüsse gefasst. Die Beschlüsse stehen wie immer unter dem Vorbehalt der Inkraftsetzung durch die Diözesanbischöfe bzw. den Diözesanadministrator sowie redaktioneller Änderungen.
Inhalt ist unter anderem ein Herabgruppierungsschutz für die KiTa-Leitungen, eine neue monatliche SuE-Zulage, zwei Regenerationstage (Achtung: hier gibt es eine Abweichung zum Öffentlichen Dienst) und eine Änderungen bei der Vorbereitungs- und Qualifizierungszeit. Außerdem wurde die Regelung zur Kurzarbeit verlängert und auf die Ernergieversorgungslage erweitert.
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