22.11.2019, M 02/19, M 04/19 und M 05/19
Leitsatz: "Die Neufassung des § 1a Abs.2 MAVO ist mit Wirkung vom 01.02.2018 ohne Übergangsregelung in Kraft getreten. Eine Änderung dessen, was als Einrichtung gilt, konnte ab diesem Zeitpunkt nur nach Maßgabe des neuen Rechts erfolgen. Das zuvor bereits begonnene Beteiligungsverfahren führt nicht zur Anwendbarkeit des alten Rechts.“
Die Mitarbeiterseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) empfiehlt allen
Beschäftigten, denen von ihrem Dienstgeber gerade ein „Nachweis zum
Dienstvertrag“ mit dem Text des § 23 AT AVR zur Unterschrift vorgelegt wird, diesen
solange nicht zu unterschreiben, bis sich die beiden Seiten in der Arbeitsrechtlichen
Kommission auf eine verbindliche Regelung geeinigt haben.
Probleme mit dem Kontaktformular
Zur Zeit gibt es leider Probleme mit unserem Kontaktformular. Daher bitten wir bei Anfragen um Zusendung einer Email an diag.mav@erzbistum-paderborn.de
Vielen Dank!
AZ: I/2019
Mitbestimmungsrechte der MAV bei der Erstellung monatlicher Dienstpläne im Zusammenhang mit der Auslegung und Anwendung von Bestimmungen in den AVR zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit.
AZ: II/2019
Unwirksamkeit von Spruchentscheidungen der Einigungsstelle im Zusammenhang mit der Ausübung des Mitbestimmungsrechts der MAV bei der Aufstellung monatsbezogener Dienstpläne wegen Untergang des Mitbestimmungsrechts durch Zeitablauf.
In der Bundeskommission am 5. Dezember in Frankfurt am Main konnten sich Dienstgeber- und Mitarbeiterseite nicht auf einen Abschluss in der Ärzte-Tarifrunde verständigen. Vor allem Regelungen zur Begrenzung von Bereitschaftsdiensten scheiterten am Widerstand der Dienstgeberseite. Die Anträge beider Seiten wurden daraufhin in den Vermittlungsausschuss
verwiesen.
Pressemitteilung Nr.36/19
Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt nicht zum Nachweis einer Ausschlussfrist
Noch kein Ergebnis in der Ärzte-Tarifrunde
Auch in der Sitzung der Bundeskommission am 10. Oktober in Fulda kam es zu
keinem Abschluss in der Ärzte-Tarifrunde. Die Mitarbeiterseite kämpft weiter für
die Reduzierung der Arbeitsbelastung der ca. 30.000 Ärztinnen und Ärzte bei der
Caritas.
Zentral KODA
Nachdem im Herbst des vergangen Jahres der Antrag der Mitarbeiterseite zur „Abschaffung der sachgrundlosen Befristung“ von Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Dienst in der Kommission gescheitert war, fand auch der inzwischen erarbeitete Vermittlungsvorschlag keine ausreichende Mehrheit in der Kommission.
Kommende Dortmund
Die Kommende Dortmund hat das Programmheft für die erste Hälfte 2020 veröffentlicht. Dies ist wie gewohnt über unsere Seite einzusehen.