„Kirchliches Arbeitsrecht: Motor oder Bremse?“ – so lautete das diesjährige Motto der Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht, dass Anfang März rund 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in das „Alte Stadttheater“ in Eichstätt gebracht hat. Eingeladen hatten auch diesmal wieder die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt sowie der Herausgeberkreis der ZMV (Zeitschrift „Die Mitarbeitervertretung“) in Verbindung mit dem Ketteler-Verlag. In diesem Jahr ging man der Frage nach, welche Bedeutung das kirchliche Arbeitsrecht für die Erfüllung des Sendungsauftrags der Kirchen hat und was es für die Sicherung gerechter und guter Arbeitsbedingen für die etwa 1,3 Millionen Beschäftigen leisten kann. Von besonderer Bedeutung waren hierbei die neuen Herausforderungen des kirchlichen Arbeitsrechts wie Arbeitskräftemangel, Verbesserung der Pflegebedingungen, Zunahme psychischer Erkrankungen, neue Arbeitszeitformen sowie die „Dauerbrenner“ – Ausgestaltung des Dritten Weges und der Loyalitätsobliegenheiten zur privaten Lebensführung. Zu diesem, die Kirchen immer wieder beschäftigenden Thema, hielt der Essener Generalvikar Klaus Pfeffer einen höchst bemerkenswerten, kritischen und offenen Eröffnungsvortrag mit dem Titel „Das notwendige Ende einer Kultur der Angst im kirchlichen Arbeitsrecht“. Der Vortrag erhielt sowohl auf der Tagung als auch in der darauf folgenden Berichterstattung in der Presse viel Zustimmung und Aufmerksamkeit. Wie verweisen an dieser Stelle auf den gesonderten Bericht auf der Homepage der DiAG-MAV Paderborn, in dem auch der gesamte Vortrag von Generalvikar Pfeffer nachzulesen ist. Ergänzt wurden die Vorträge wie immer durch verschiedene Vertiefungsgruppen die an den beiden Tagen der Tagung besucht werden konnten. Themen waren z.B. „Tarifverträge in der Diakonie“, „Neue Impulse zur Reform der Mitarbeitervertretungsordnung“ oder „Der neue kirchliche Datenschutz und die Anpassung an die Praxis“. Zudem berichtete Prof. Dr. Jacob Joussen (Direktor des Instituts für kirchliches Arbeitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum) gewohnt kompetent und kurzweilig über die aktuelle Rechtsprechung, diesmal mit einem Schwerpunkt auf Entscheidungen der staatlichen Gerichte. Den gelungenen Schlusspunkt bildete dann die Abschlussdiskussion mit der Fragestellung „Wie kann kirchliches Arbeitsrecht zum Motor werden?“. Diskutanten waren hierbei z.B. Dr. Mathias Hartmann (Vorstandsvorsitzender von Diakoneo und evangelischer Theologe), Renate Müller (Vorsitzende der DiAG-MAV Köln) sowie Uta Losem (juristische Referentin im Kommissariat der Deutschen Bischöfe). Die nächste Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Eichstätt findet am 1. und 2. März 2021 unter dem Thema „Wie solidarisch ist das Kirchliche Arbeitsrecht?“ statt.
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25. März 2023
DiAG-MAV Paderborn in Eichstätt
Der Vorstand der DiAG-MAV Paderborn auf der 23. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Eichstätt