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10. April 2021

Wahlhilfen

 Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Amtsperiode der Mitarbeitervertretungen nähert sich dem Ende und der Blick richtet sich auf den gemeinsamen Wahlzeitraum

01.03.2021 bis 31.05.2021.


Der Vorstand der DiAG MAV Paderborn empfiehlt den gemeinsamen Wahltag am    

                                     21. April 2021.

Spätestens bis zum 24.02.2021 muss die MAV den Wahltermin bestimmen – in aller Regel wird es der gemeinsame Wahltermin 21.04.2021 sein. Bis zu diesem Termin muss auch der Wahlausschuss benannt sein.

Grundlagen der MAVO

Achtung in der Druckversion der aktuellen MAVO ist der § 9 Abs. 4 nicht vollständig.

Es fehlen die weiteren Sätze 3, 4 und 5:

"Die oder der Vorsitzende des Wahlausschusses gibt bekannt, an welchem Ort, für welche Dauer und von welchem Tag an die Listen zur Einsicht ausliegen. Jede wahlberechtigte und/oder wählbare Person, die geltend macht, wahlberechtigt und/oder wählbar zu sein, kann während der Auslegungsfrist gegen die Eintragung oder Nichteintragung in die nach Satz 2 zu erstellenden Listen Einspruch einlegen. Der Wahlausschuss entscheidet über den Einspruch."

Achtung ebenfalls in der Druckversion nicht enthalten ist die aktuelle MAVO-Änderung. Sie betrifft das Wahlverfahren für kleine Einrichtungen und die Form der Mitarbeiterversammlung. Den genauen Wortlaut findet man im Kirchlichen Amtsblatt vom 25.01.2021, Stück 1, Nr.9.

"Nr. 9. Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung

I. Mitarbeitervertretungsordnung – MAVO – für den Bereich
der Erzdiözese Paderborn

Die Mitarbeitervertretungsordnung – MAVO – für den
Bereich der Erzdiözese Paderborn vom 12.01.2018,
Kirchliches Amtsblatt 2018, Stk. 1, Nr. 11., S. 11ff., zuletzt
geändert am 25.03.2020, Kirchliches Amtsblatt
2020, Stk. 3, Nr. 45., wird wie folgt geändert:

§ 10 Absatz 1 erhält die Sätze 5 und 6 folgenden Wortlauts:

„Kann die Mitarbeiterversammlung wegen eines unabwendbaren
Ereignisses nicht durch die körperliche Anwesenheit
der Mitarbeiter durchgeführt werden, kann die
Teilnahme der Mitarbeiter an der Mitarbeiterversammlung
mittels neuer Informations- und Kommunikationstechnologien
erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom
Inhalt der Mitarbeiterversammlung keine Kenntnis nehmen
können; Satz 3 bleibt unberührt. Ist im Fall des Satzes
5 eine Mitarbeiterversammlung mittels neuer Informations-
und Kommunikationstechnologien nicht möglich,
ist der Dienstgeber verpflichtet, unverzüglich einen
Wahlausschuss zu bestellen, der die Wahl gemäß §§ 9
bis 11 durchführt.“

§ 11a erhält einen Absatz 3 folgenden Wortlauts:

„(3) Für die im Jahr 2021 stattfindenden Wahlen zur
Mitarbeitervertretung gilt abweichend von Absatz 2, dass
Absatz 1 keine Anwendung findet, wenn die Mitarbeitervertretung
spätestens zwei Wochen vor Beginn des einheitlichen
Wahlzeitraums die Durchführung der Wahl
nach den §§ 9 bis 11 beschließt. Ist in einer Einrichtung
eine Mitarbeitervertretung nicht vorhanden, ist der
Dienstgeber verpflichtet, unverzüglich einen Wahlausschuss
zu bestellen, der die Wahl gemäß §§ 9 bis 11
durchführt. Der Wahlausschuss bestimmt den Wahltag.
Im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds bestellt der
Wahlausschuss unverzüglich ein neues Mitglied.“

II. Die vorstehenden Änderungen treten am 1. Januar
2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer
Kraft.

Paderborn, den 30. November 2020

Der Erzbischof von Paderborn
L. S.

GZ.: 5/1318.20/3/1-2020"


Wahlhilfen

Abgestimmt auf den gemeinsamen Wahltermin – 21. April 2021 - hat der DiAG-Vorstand für die Wahlausschüsse Wahlhilfen vorbereitet.
Diese Wahlhilfen stehen als download zu Verfügung. Sollten Sie einen anderen Wahltermin in dem vorgeschriebenen Wahlzeitraum bestimmen, müssen Sie die entsprechenden Passagen in den Wahlhilfen an Ihren Termin anpassen.

Wahlhilfe „vereinfachtes Wahlverfahren“ nach §§ 11a
bis c MAVO (Einrichtungen bis 50 Mitarbeiter/innen)

     - Wahlhilfe (PDF / WORD)
     - Aufgaben und Fristen (PDF / WORD)
  

Wahlhilfe „normales Wahlverfahren“
(Einrichtungen über 50 Mitarbeiter/innen)

     - Wahlhilfe (PDF / WORD)
     - Aufgaben und Fristen (PDF / WORD)
  

Wahlplakate und Flyer stehen ab jetzt zum Download bereit.

    - Save-the-date-Plakat

    - Sei-dabei-Plakat

    - Sei-dabei-Plakat ohne Datum

    - Flyer

Die Flyer werden voraussichtlich in den nächsten Tagen an alle MAVen versandt.

Plakate können (so lange der Vorrat reicht) in der Geschäftsstelle abgeholt werden. Wir bitten MAVen, die selbst farbig ausdrucken können, die Exemplare für andere MAVen, die eben nicht selbst drucken können, vorranigig zu lassen.


UNTERWEGS

Zur Vorbereitung der Wahl

- Aktives und Passives Wahlrecht
- Mitarbeiterbegriff
- Wahltermin 2021 / Wahlausschuss


Schulungen der Wahlausschüsse

Infotage für Mitglieder von Wahlausschüssen zur Vorbereitung und Durchführung der MAV Wahl in der Kommende Dortmund sind leider bereits alle gelaufen.

Aufgrund der aktuellen Coronapandemie konnten diese Veranstaltungen ausschließlich online stattfinden.

Korrespondenz bitte nur über die Kommende, der Ansprechpartner ist Burkhard Becker: Tel 0231-20605 44 oder Email: becker@kommende-dortmund.de


Die Arbeitshilfen zur Wahl der MAV können Sie oben herunterladen oder in digitaler Form in der Geschäftsstelle anfordern:

Geschäftsstelle 
Leostraße 9                   
33098 Paderborn            

Theresia Mura
Tel.:  (05251) 8729074
Fax:  (05251) 8716480
E-Mail:diag.mav@erzbistum-paderborn.de

Die Präsentation aus der Schulungsveranstaltung kann ausschließlich per Email angefordert werden: diag.mav@erzbistum-paderborn.de