Kirchliche Instanzen
25. März 2023

Kirchlicher Arbeitsgerichtshof Bonn

Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof (KAGH) ist das auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtete kirchliche Arbeitsgericht 2. Instanz mit Sitz in Bonn. Er entscheidet abschließend in Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen für ein Arbeitsvertragsrecht (KODA-Ordnungen) und des Mitarbeitervertretungsrechts (MAVO). Die KODA-Ordnungen regeln das Recht der arbeitsrechtlichen Kommissionen, das kollektive Arbeitsrecht auf dem kircheneigenen Dritten Weg zu gestalten. Das Mitarbeitervertretungsrecht regelt die betriebliche Mitbestimmung. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Einzelarbeitsvertrag sind die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig.

Geschäftsstelle

Kirchlicher Arbeitsgerichtshof
Deutsche Bischofskonferenz
Kaiserstraße 161
53113 Bonn
Tel.: (0228) 103 - 210
Fax: (0228) 103 - 53 69
E-Mail: kagh@dbk.de
Internet: www.dbk.de/kagh

 

Hier finden Sie die Entscheidungen des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofes