Die Kirchlichen Arbeitsgerichte 1. Instanz wurden entweder für eine Diözese (Fulda, Freiburg, Rottenburg), oder aber auch für mehrere Diözesen gemeinsam (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Mittelraum, Region Nord-Ost) eingerichtet.
Damit vollendet die katholische Kirche den Rechtschutz auf dem Gebiet des kirchlichen Arbeitsrechts, wie ihn die Grundordnung vorsieht.
Das Kirchliche Arbeitsgericht ist zuständig bei allen Rechts-Streitigkeiten, die sich aus der MAVO, ergänzenden Ordnungen, dem Wahlverfahren oder aus einem Einigungsverfahren (s. l.) ergeben (§ 2 KAGO)
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der Kirchlichen Arbeitsgerichte 1. Instanz