Gemeinsames kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz:
Die fünf Diözesanbischöfe der (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen haben ein gemeinsames Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz errichtet (§ l des „Dekrets über die Errichtung des Kirchlichen Arbeitsgerichts erster Instanz für die (Erz-)Diözesen Aachen, Essen,Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn.
Dieses ist nur zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus dem Recht der Kommissionen zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts (KODA). Das gemeinsame Kirchliche Arbeitsgericht hat seinen Sitz in Köln .
Weitere Informationen auch über die Zusammensetzung sind auf der Homepage des Erzbistums Köln zu finden.
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