Arbeitsrechtliche Kommission (AK) Deutscher Caritasverband
Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) Deutscher Caritasverband
Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission Deutscher Caritasverband
Regionalkommission (RK) Nordrhein-Westfalen
Die Arbeitsrechtliche Kommission ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für die mehr als 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt. Diesen Auftrag erfüllt sie auf Basis einer eigenen Ordnung, die von der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes beschlossen wurde.
In allen Kommissionen sitzen gleich viele Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite. Beschlüsse zur Änderung der Arbeitsbedingungen können nur mit einer Dreiviertelmehrheit der Mitglieder jeder Kommission gefasst werden.
Die Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus einer Bundeskommission und aus sechs Regionalkommissionen. Sie hat einen Vorsitzenden und wird von Leitungsausschüssen beider Seiten geleitet.
Die Bundeskommission ist örtlich und sachlich bundesweit umfassend zuständig mit Ausnahme der Bereiche, die ausschließlich den Regionalkommissionen zugewiesen sind.
Sie setzt sich aus je 31 Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden und der Dienstgeber zusammen.
Die Regionalkommissionen sind örtlich zuständig für die Einrichtungen der Regionen. Sie sind sachlich zuständig für die Höhe aller Vergütungsbestandteile, den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit und den Umfang des Erholungsurlaubs; dabei haben sie bestimmte Bandbreiten einzuhalten.
KODA
Die Zentral-KODA ist für die Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geltungsbereich der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse zuständig. Ihre Aufgabe ist die „Sicherung der Einheit und Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes in allen Diözesen und für alle der Kirche zugeordneten Einrichtungen“.
Um dem Auftrag und der daraus folgenden Besonderheit der Dienstgemeinschaft zwischen kirchlichen Dienstgebern und Mitarbeitern gerecht zu werden, haben die fünf (Erz-)Bischöfe der nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn die Regional-KODA NW veranlasst, die Kommission, in der die Grundlagen für das kirchliche Arbeitsvertragsrecht für die Beschäftigten in den (Erz-)Bistümer, den Katholischen Kirchengemeinden und Einrichtungen anderer kirchlicher Rechtsträger geschaffen wird.