Wahlhilfen für MAV-Wahlen

Alle vier Jahre wieder oder auch mal zwischendurch muss gewählt werden. Um den Wahlausschüssen und Wahlleitern die Arbeit etwas zu erleichtern haben wir Wahlhilfen erstellt. Wir unterscheiden hierbei zwischen großen Einrichtungen mit in der Regel über 50 wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und kleinen Einrichtungen mit in der Regel weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Bei Fragen kann sich die Mitarbeitervertretung oder der Wahlausschuss gerne an uns wenden! Keine Scheu bitte! Wir unterstützen euch gerne um ordnungsgemäße Wahlen durchführen zu können.

Große Einrichtungen

für Einrichtungen mit in der Regel über 50 wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:

 
 
 
 

Kleine Einrichtungen

für Einrichtungen mit in der Regel unter 50 wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:

 
 
 

Wahlhilfen für JAS-Wahlen

Alle zwei Jahre können gemäß §§48 ff. MAVO in Einrichtungen in denen eine MAV existiert und in der Regel mindestens fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Jugendliche) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Sprecherinnen und Sprecher der Jugendlichen und Auszubildenden gewählt werden.

Auch hierbei möchten wir euch unterstützen und haben Wahlunterlagen erstellt.

 

Große Einrichtungen

für Einrichtungen mit in der Regel über 50 wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:

 

Kleine Einrichtungen

für Einrichtungen mit in der Regel unter 50 wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: