Arbeitsrecht
30. Mai 2023

Allgemeines zum Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst zwei große Bereiche:

1. das individuelle Arbeitsvertragsrecht; Hauptgrundlage ist
   der jeweilige Arbeitsvertrag und die     Inhalte des in Bezug
   genommenen Tarifs (meist AVR oder KAVO);

2. das kollektive Arbeitsrecht: Hauptgrundlage ist die Mitarbeiter-
    vertretungsordnung (MAVO), die     die Regeln für die betrieb-
    liche Mitbestimmung vorgibt. Hinzu kommt die Ebene des Dritten
    Weges, auf der es um die kollektive Festlegung der Tarife geht;
    Das geschieht in den zuständigen Kommissionen; die MAVen
    sind auf dieser Ebene nicht beteiligt.

Die beiden Bereiche lassen sich nicht strikt auseinander halten, weil sie sich teilweise überschneiden: Bei der Eingruppierung handelt es sich zum Beispiel um eine individualrechtliche arbeitsvertragliche Vereinbarung. Trotzdem gibt es ein Zustimmungsrecht der MAV; sie kontrolliert vor allem, ob der für eine bestimmte Tätigkeit vorgesehene Tarif bei der Eingruppierung korrekt berücksichtigt wird.

Zum Arbeitsrecht gehören die allgemeinen Gesetze (z.B. das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und viele andere). Sie alle gelten auch in den Einrichtungen von Kirche und Caritas.

Die Auslegung der Gesetze ist oft strittig. Hinzu kommen viele konkrete Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern (bei den Kirchen als „Dienstgeber“ und „Dienstnehmer“ bezeichnet), für die es in den Gesetzen keine Vorschrift gibt. In all diesen Fällen entscheiden die Arbeitsgerichte. Die Urteile der jeweils höchsten Instanz sind ebenso bindend wie Gesetze. Daher ist es auch für Mitarbeitervertreterinnen wichtig, über diese Urteile informiert zu sein.

In Mitbestimmungs- und Tariffragen sind bei uns die kirchlichen Instanzen (Einigungsstelle, Arbeitsgerichte und Arbeitsgerichtshof) zuständig. Zudem gibt es bei individualrechtlichen Konflikten eine den staatlichen Gerichten vorgeschaltete kircheninterne Instanz: die Schlichtungsstelle für den AVR-Bereich, den Schlichtungsausschuss für den KAVO-Bereich.  

In individualrechtlichen Fragen (Arbeitsvertrag und Einhaltung der allgemeinen Gesetze) sind dagegen die Instanzen der allgemeinen Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig.

Wichtige Urteile und Internetadressen, auf denen die weitern Urteile veröffentlicht sind, finden Sie entsprechend unterteilt unter „Kirchliche Instanzen“ und „Allgemeine Arbeitsgerichte“.

Regelmäßig informiert die ZMV (Zeitschrift für Mitarbeitervertretungen) über neue Urteile.

Außerdem enthält der „Recht-Informationsdienst der Zeitschrift Caritas in NRW“ (dieser regelmäßig beigeheftet) knapp gefasste Informationen über neue Rechtsvorschriften und Gerichtsentscheidungen. Diese umfassen nicht allein das Arbeitsrecht, sondern beziehen sich auch auf alle Bereiche des Sozialrechts, die für Mitarbeiterinnen in den verschieden Bereichen und Einrichtungen der Caritas von Belang sein können. – Es handelt sich um eine unbedingt empfehlenswerte Quelle für den schnellen Überblick.

Alle Standardinformationen zu den vielen Einzelfragen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts finden sich im „Lexikon der MAV“ von Richard Geisen. Es erscheint im Januar 2018 in aktualisierter zweiter Auflage.