Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 20.05.2025 - 1 AZR 35/24 wie folgt entschieden:
Erfährt ein Betriebsrat erst am Sitzungstag vom Ausfall eines Mitglieds, muss laut BAG nicht in aller Eile ein Ersatz eingeladen werden.
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Die Entscheidung dürfte auf MAV-Mitglieder übertragbar sein.