Gebäude des Bundesarbeitsgerichts

EuGH wird über Kirchenaustritt entscheiden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste nicht mehr im Fall der Hebamme über die Folgen eines Kirchenaustritts entscheiden, da dieses Verfahren durch ein Anerkenntnisurteil vor dem Bundesarbeitsgericht endete. (RECHTinterssant vom 21.12.2023).

Nun legt der Bundesarbeitsgerichtshof (BAG) diese Frage dem EuGH in einem anderen Fall zur Entscheidung vor (Vorlage v. 01.02.2024, Az. 2 AZR 196/22).

Die Klägerin, eine Schwangerschaftsberaterin aus Limburg, war u.a. aus finanziellen Gründen aus der Katholischen Kirche ausgetreten. Das Bistum Limburg erhebt ein besonderes Kirchengeld von Personen, die mit einem gut verdienenden konfessionslosen oder einer anderen Religion angehörenden Ehepartner verheiratet sind. Nach eigenen Angaben ist die Klägerin aber weiterhin den christlichen Werten verbunden.

Das Landesarbeitsgericht Frankfurt (LAG) hatte keinen relevanten Verstoß gegen die vertragliche Loyalitätspflicht durch den Kirchenaustritt festgestellt. Die katholische Mitarbeiterin sei im Vergleich zu ihren nicht-katholischen Kollegen benachteiligt worden, da nur für sie der Kirchenaustritt eine schwerwiegende Loyalitätsverletzung darstelle.

Hier geht's zu dem Artikel auf katholisch.de.

Einen weiteren Artikel zum Thema auf LTO.de findet ihr hier.

Wir sind gespannt, wie der EuGH entscheiden wird. Erwartet wird, dass er diese Ungleichbehandlung nicht zulässt. Dann herrscht wenigsten Rechtssicherheit.