BR darf beim Datenschutz nicht mitbestimmen

Das LAG Hessen hat in seinem Beschluss vom 05.12.2024 - 5 TaBV 4/24 festgestellt, dass ein Betriebsrat kein Recht hat bei Datenschutzfragen mitzubestimmen. 

Der Betriebsrat und der Dienstgeber hatten über eine Betriebsvereinbarung zur Einführung einer technischen Einrichtung verhandelt. Nach Abschluss wurde diese dann vom Betriebsrat wegen Bedenken zur Einhaltung des Datenschutzes gekündigt.

Einzig die Frage ob und inwiefern mit der Einführung des IT-Systems als technische Einrichtung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle der Beschäftigten verbunden ist, sei Aufgabe des Betriebsrates. 

Hier geht's zum Beschluss.

Hier findet ihr einen Beitrag zu dem Beschluss auf beck-online.de.