Kirchenaustritt muss kein Kündigungsgrund sein

Der Europäische Gerichtshof - kurz EuGH - hat sich am 17.03.2026 mit der Frage beschäftigt, ob der Kirchenaustritt ein Kündiungsgrund sein kann.

Hintergrund war die Kündigung einer Mitarbeiterin in einer Schwangerschaftsberatungsstelle in Limburg. Diese war in der Elternzeit ausgetreten, da sie aufgrund der Nichtmitgliedschaft ihres Ehepartner in der Katholischen Kirche Kirchengeld zahlen musste. Nach Rückkehr aus der Elternzeit wurde ihr vom Arbeitgeber gekündigt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte dem EuGH zwei Fragen vorgelegt. Diese wurden nun heute beantwortet.

Laut den Richtern des EuGH kann es diskriminierend sein, wenn ein kirchlicher Arbeitgeber einem Mitarbeiter wegen eines Kirchenaustritts kündigt.

Entscheidend sei unter anderem, ob die Kirchenmitgliedschaft auch von anderen Mitarbeitern mit den gleichen Aufgaben verlangt werde. Außerdem sei zu prüfen, ob die religiöse Anforderung angesichts der Art der ausgeübten Tätigkeit tatsächlich "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" ist.

Nun muss das BAG entscheiden.

Hier findet ihr das Urteil.