Tarifvertragliche Regelung diskriminiert Teilzeitbeschäftigte bei Überstunden

Das LAG Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 16.05.2025 - 12 Sa 1016/24 entschieden, dass eine tarifvertragliche Regelung zu Überstunden (hier Manteltarifvertrag), die Zuschläge erst ab Überschreitung der Arbeitszeit eines Vollbeschäftigen vorsieht, Teilzeitkräfte benachteiligt.

Die Revision zum BAG wurde zugelassen.

Hier geht's zum Bericht auf beck-online.de.

Der Volltext der Entscheidung liegt noch nicht vor.

 

Für den kirchlichen Bereich gibt es keine eigene Entscheidung, die diese Linie mitträgt. Allerdings hat die ak.mas bereits nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG 8 AZR 370/20; BAG 8 AZR 372/20) und des EuGH (EuGH C-184/22 und C-185/22) ein Muster zur Geltungmachung der Überstundenzuschläge und einer AGG-Entschädigung auf ihrer Homepage unter Service/Infos für die MAVen gesetzt.