Die Mitarbeiterseite der Regional KODA NW hat ihren neuen KODA Spot Juni 2025 veröffentlicht.
Auch auf ihrer Homepage könnt ihr nach lesen, dass das Schriftformerfordernis in der KAVO an einigen Stellen zu 1. Augugst 2025 abgeändert wird und die Textform ausreicht.
Insbesondere in den folgenden Fällen ist nach dem Beschluss der Regional-KODA die Schriftform nicht mehr erforderlich:
- Anzeige einer Nebentätigkeit gegen Entgelt (§ 10 KAVO)
- Beschwerde gegen eine Verlängerung der Stufenlaufzeit (§ 25 KAVO)
- Mitteilung der Anlageart von vermögenswirksamen Leistungen (§ 2 Anlage 13 KAVO)
- Beantragung von Sonderurlaub (§ 3 Anlage 19 KAVO)
- Beantragung einer Altersteilzeitvereinbarung (§ 5 Anlage 22a KAVO)
- Beantragung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (§ 6 Anlage 25 KAVO)
Des Weiteren wurden die Bestimmung zur betrieblichen Zusatzversorgung der KZVK überarbeitet und an die Kassensatzung angepasst.
Mit Blick auf den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Kommunen hat die Mitarbeiterseite der Regional KODA NW eine kurze Info veröffentlicht. Es müssen erst die Texte des TVöD-VKA veröffentlicht werden bevor die Regional KODA NW über die Art und Weise der Übernahme der Tarifeinigung in die KAVO gegeben sind.
Auch wenn im Bereich der AVR Caritas erste Teilentscheidungen getroffen wurden, so muss der KAVO-Bereich noch etwas Geduld haben!