Freie Plätze bei MAV Veranstaltungen im 2. Quartal

Bei folgenden Veranstaltungen des Sozialinstitut Kommende sind noch Plätze frei:

 

Arbeitszeitgestaltung - Recht und Praxis

AVR II für alle MAVen aus dem AVR-Bereich
27.04.2026 09:30 Uhr –29.04.2026 15:00 Uhr
 

Die vorherige Teilnahme an der AVR I Schulung wird empfohlen.
In Sachen Arbeitszeit geht in der Einrichtung nichts ohne die Mitarbeitervertretung. Die MAV bestimmt mit bei der täglichen Arbeitszeit, der Pause und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; damit bedarf der Dienstplan der Zustimmung der MAV.
Um in dieser wichtigen Aufgabe verantwortungsvoll gerecht werden zu können, braucht es ausgewiesene Kenntnisse in den Grundsätzen des Arbeitsgesetzes und der Besonderheiten der Arbeitszeitregelungen nach AVR unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes.
In dieser Tagung werden die verschiedenen Varianten der Arbeitszeitregelung nach AVR ausführlich dargestellt, anhand von Fallbeispielen werden Typische Herausforderungen der Arbeitszeitgestaltung bearbeitet. Neben der allgemeinen Themen (Lage und Umfang der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten) und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu Überstunden stehen unter anderem folgende Aspekte zur Information und Diskussion:
- Betriebsübliche und dienstplanmäßige Arbeitszeit
- Wochenarbeitszeit und Soll-Stunden Berechnung
- Sonn- und Feiertagsarbeit
- Mehrarbeit und Überstunden
- Schicht- und Wechselschichtarbeit
- Bereitschaft und Rufbereitschaft
- Zustimmung der MAV

Eure Gesprächspartner sind Ahmed Belmir, Martin Schenk und Michael Zellmer.

Anmelden könnt ihr euch über die Kommende. 

 

Arbeitssicherheit

Fachtagung für alle MAVen
06.05.2026 09:30 Uhr – 08.05.2026 15:00 Uhr
 

Während dieser Tagung sollen die wesentlichen Elemente der sicherheitstechnischen Betreuung erläutert werden, so u. a. die Akteure und deren Aufgaben für die Arbeitssicherheit. Dabei sollen insbesondere die Rolle der Gefährdungsbeurteilungen in der Arbeitssicherheit und die Bedeutung und Arbeitsweise des Arbeitsschutzausschusses (ASA) vorgestellt werden und die Mitwirkung der Mitarbeitervertretung in diesem Zusammenhang.
Weitere Themen der Tagung sind:
• die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Arbeitssicherheit und Mitwirkung der MAV
• der PDCA-Zyklus, der den vierstufigen Regelkreislauf des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses beschreibt
• Erfahrungsberichte/Best Practice
• das Zusammenwirken der einzelnen Elemente der Arbeitssicherheit
Auch dem kollegialen Austausch zu der Wahrnehmung der Arbeitssicherheit in den MAVen vor Ort wird Raum gegeben

Eure Gesprächspartner sind Claus Goes und Michael Schürmann.

Anmelden könnt ihr euch über die Kommende.

 

Arbeitszeitgestaltung - Recht und Praxis

AVR II für alle MAVen aus dem AVR-Bereich
11.05.2026 09:30 Uhr –13.05.2026 15:00 Uhr
 

Die vorherige Teilnahme an der AVR I Schulung wird empfohlen.
In Sachen Arbeitszeit geht in der Einrichtung nichts ohne die Mitarbeitervertretung. Die MAV bestimmt mit bei der täglichen Arbeitszeit, der Pause und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; damit bedarf der Dienstplan der Zustimmung der MAV.
Um in dieser wichtigen Aufgabe verantwortungsvoll gerecht werden zu können, braucht es ausgewiesene Kenntnisse in den Grundsätzen des Arbeitsgesetzes und der Besonderheiten der Arbeitszeitregelungen nach AVR unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes.
In dieser Tagung werden die verschiedenen Varianten der Arbeitszeitregelung nach AVR ausführlich dargestellt, anhand von Fallbeispielen werden Typische Herausforderungen der Arbeitszeitgestaltung bearbeitet. Neben der allgemeinen Themen (Lage und Umfang der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten) und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu Überstunden stehen unter anderem folgende Aspekte zur Information und Diskussion:
- Betriebsübliche und dienstplanmäßige Arbeitszeit
- Wochenarbeitszeit und Soll-Stunden Berechnung
- Sonn- und Feiertagsarbeit
- Mehrarbeit und Überstunden
- Schicht- und Wechselschichtarbeit
- Bereitschaft und Rufbereitschaft
- Zustimmung der MAV

Eure Gesprächspartner sind Ahmed Belmir, Martin Schenk und Michael Zellmer.

Anmelden könnt ihr euch über die Kommende. 

 

Kirchlicher Datenschutz

Informationstag für alle MAVen
12.05.2026  09:15 Uhr – 16:00 Uhr
 

Der Kirchliche Gesetzgeber hat das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) erlassen, das die Kirchliche Datenschutzordnung ablöst. Dieses neue Gesetz wird in der Veranstaltung vorgestellt und somit eine Einführung in den Datenschutz unternommen werden. Die Mitarbeitervertretungen sind z. B. über die §§ 29 Abs. 1 Nr. 1 u. 3; 36 Abs. 1 Nr. 5 u. 9 MAVO betroffen.
Aber die MAV prägt durch die Art ihrer Arbeit die Kultur in einer Einrichtung. Daher ist es notwendig, dass sie informiert ist über den Umgang mit Mitarbeiterdaten und deren Hintergrund kennt. Denn gem. § 26 Abs.1 S.2 MAVO ist die MAV dafür zuständig, dass alle Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden, so dass datenschutzrechtliche Aspekte auch Gegenstand der Dienstgebergespräche oder gem. § 27 Abs. 1 MAVO der Dienstgeberinformationen sein können.
Wo überall muss es Datenschutzbeauftragte geben? Was sind deren Kompetenzen? Welche Bedeutung kommt dem Kirchlichen Datenschutzzentrum der nordrhein-westfälischen Bistümer zu? An wen wendet man sich um Rat? Wie geht die MAV selbst mit den Daten der Mitarbeiter in ihrem eigenen Verantwortungsbereich um?
U.a. diese Fragen werden anhand praktischer Beispiele aus der MAV-Alltagsarbeit während der Veranstaltung thematisiert.
Um eine bessere Berücksichtigung der Teilnehmeranliegen zu gewährleisten, lassen sich Fragen an Herrn Evers vorab richten, auf die dann in der Veranstaltung eingegangen wird: 

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KAVO Grundkurs

KAVO für MAVen aus dem KAVO-Bereich
15.06.2026 09:30 Uhr – 17.06.2026 15:00 Uhr
 

Grundkenntnisse der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) und ein schnelles Zurechtfinden in der KAVO sind von jedem MAV-Mitglied, das unter dem Geltungsbereich der KAVO fällt, gefordert. Die wichtigsten Inhalte der KAVO werden während des Seminars vermittelt. Der Aufbau der KAVO mit ihren Anlagen wird erläutert, das schnelle Auffinden von Regelungen wird eingeübt.
Im Mittelpunkt steht das angeleitete Arbeiten der Teilnehmer*innen mit dem aktuellen KAVO-Text anhand von Fallbeispielen, um das Erlernte zu vertiefen und es rechtssicher im Alltag einsetzen zu können. Der Bezug zwischen KAVO-Inhalten, der MAVO und dem sonstigen kirchlichen Arbeitsrecht wird berücksichtigt.

Eure Gesprächspartnerin Marget Nowak.

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Einrichtungen mitgestalten durch die MAV

Informationstag für alle MAVen
18.06.2026  09:15 Uhr – 16:00 Uhr
 

Als „Königsdisziplin der MAV- Arbeit“ wird manchmal § 37 MAVO bezeichnet. Er ermöglicht der MAV Anträge an den Dienstgeber zu stellen und so aktiv zur Weiterentwicklung der Dienstgemeinschaft beizutragen. Im Alltagsgeschäft und unter Zeit- und Arbeitsdruck bleibt häufig nicht die Zeit, um sich intensiv mit den Möglichkeiten des § 37 MAVO für die eigene Einrichtung auseinanderzusetzen. An diesem Informationstag werden sich die Teilnehmenden mit der Vorschrift des § 37 MAVO beschäftigen und durch den Austausch untereinander und mit Experten aus verschiedenen Gebieten Zeit und Raum haben, Ideen für die eigene Einrichtung vor Ort zu entwickeln.

Eurer Gesprächspartner ist Manfred Jäger.

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Informationstag zum KAG und zur Einigungsstelle

Informationstag für alle MAVen
25.06.2026  09:15 Uhr – 16:00 Uhr
 

Die MAVO gibt die Mitwirkungsrechte und – pflichten der MAV verbindlich vor. Werden sich Dienstgeber:in und MAV nicht einig oder gibt es z. B. den Eindruck, dass die MAV- Arbeit behindert wird, eröffnet die MAVO zur Beilegung und Klärung der Streitigkeiten verschiedene Rechtswege. In § 45 MAVO ist festgelegt, in welchen Fällen der/ die Dienstgeber:in , § 45 Abs. 1 und 2 MAVO, und die MAV, § 45 Abs. 3 MAVO, die Einigungsstelle anrufen können. Bei Rechtsstreitigkeiten ist der Gang zum kirchlichen Arbeitsgericht gegeben. Hier richtet sich die Zuständigkeit nach § 2 KAGO.
Dieser Informationstag soll zum einen ausgehend von den Tatbeständen der MAVO klären, welcher Rechtsweg ist wann gegeben. Zum anderen wird das Verfahren besprochen. Wichtig ist der Erfahrungsaustausch der Anwesenden, um Ängste vor den Institutionen „Einigungsstelle“ und „Kirchliches Arbeitsgericht“ abzubauen.

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