Wenn sich die katholische Kirche in der Bundesrepublik Deutschland bei der Regelung der Arbeits- und Dienstverhältnisse der Mitarbeiter/-innen in den kirchlichen Einrichtungen für den sog. "Dritten Weg" entschieden hat, so setzt dies voraus, dass es auch einen Ersten und Zweiten Weg gibt, die die Kirche als nicht geeignet angesehen hat.
Der sog. Erste Weg ist die einseitige durch den kirchlichen Dienstgeber erfolgte Festlegung der Arbeitsvertragsgestaltung einschließlich der Vergütungsregelungen. Ein solches Modell verträgt sich nicht mit den als selbstverständlich unterstellten Mitwirkungsrechten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Der Zweite Weg geht davon aus, dass Arbeits- und Vergütungsbedingungen durch den Abschluss von Tarifverträgen zwischen dem kirchlichen Dienstgeber und Interessenorganisationen der Mitarbeiter/-innen geregelt werden. Die Kirche ist der Überzeugung, dass das tarifvertragliche Modell mit der Eigenart des kirchlichen Dienstes nicht vereinbar ist. Das Tarifvertragssystem geht vom Interessenkonflikt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus und beinhaltet somit auch den Arbeitskampf als legitimes Mittel zur Austragung von Kontroversen. Mit dem Streik ist als Gegenwaffe im Arbeitskampf die Aussperrung verbunden. Eine arbeitsrechtliche Ordnung, die den Arbeitskampf beinhaltet, ist mit dem Selbstverständnis des kirchlichen Dienstes als Glaubens- und Dienstgemeinschaft nicht vereinbar.
Der kircheneigene Dritte Weg regelt die Schaffung und Fortentwicklung arbeitsvertraglicher Regelungen auf einvernehmliche Weise. In den Kommissionen für die Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechtes (KODA) kommen Beschlüsse über kirchliches Arbeits- und Vergütungsrecht nur einvernehmlich zustande.